1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen fresh-walls, Bergmannstraße 47, 10961 Berlin (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Renovierungs-, Maler- und Handwerksleistungen.

2. Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Der Kostenvoranschlag ist verbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Mehrkosten, die durch unvorhersehbare Umstände entstehen, werden vorab mit dem Auftraggeber abgestimmt.

3. Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Unterauftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen einzusetzen.

4. Termine und Fristen

Vereinbarte Termine werden vom Auftragnehmer nach bestem Bemühen eingehalten. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Witterungsbedingungen oder Umstände, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfrist entsprechend.

Der Auftraggeber hat den Zugang zu den Räumlichkeiten zum vereinbarten Termin zu gewährleisten.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Den Zugang zu den Räumlichkeiten zu ermöglichen
  • Wasser- und Stromanschlüsse zur Verfügung zu stellen
  • Möbel und empfindliche Gegenstände vor Arbeitsbeginn zu entfernen oder abzudecken
  • Über besondere Gegebenheiten (z.B. Schadstoffe, bekannte Mängel) zu informieren

6. Preise und Zahlung

Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug.

Bei Aufträgen über 5.000 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 30% des Auftragswertes zu verlangen.

7. Abnahme

Nach Fertigstellung der Arbeiten erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Abnahme innerhalb von 7 Werktagen nach Fertigstellungsanzeige durchzuführen.

Werden bei der Abnahme Mängel festgestellt, sind diese im Abnahmeprotokoll festzuhalten. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

8. Gewährleistung

Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme.

Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.

9. Haftung

Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden, unbeschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

10. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

11. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung gemäß der Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Mai 2026